Achslastwaage für Fahrzeuge
Zurzeit wird das Frachtgewicht an den Grenzübergängen nicht nur mit einer Brückenwaage ermittelt, es wird verstärkt auch die Achslast geprüft. Bei Überschreitungen der zulässigen Achslast werden Bußgelder fällig. Außerdem dürfen die Fahrzeuge die Grenze nicht passieren, bevor die Mängel nicht beseitigt werden.
Zur Vermeidung solcher Situationen bieten wir unseren Kunden die Überprüfung der Achslast mittels vorhandener Achslastwaage. Dadurch werden zusätzliche Kosten, Unannehmlichkeiten und Verzögerungen bei der Grenzabfertigung vermieden.
Technische Daten:
- Achslastbegrenzung — 30 Tonnen pro Achse
- Geschwindigkeit bei dynamischer Gewichtsermittlung — 3-5 km/h
- Genauigkeit statischer Gewichtsermittlung — 10 kg
- Übereinstimmungszertifikat: SEV14-194
Die Waage ist rund um die Uhr zugänglich.